Kamera in der Mietwohnung: was erlaubt ist

Zustimmung, Gemeinschaftsflächen, Balkon und Türklingel: die Besonderheiten im Mietverhältnis.

Zuletzt aktualisiert am 11. August 2026 · Magazin

Im Mietverhältnis gelten für Kameras engere Regeln als im eigenen Haus – aus zwei Gründen: Die Bausubstanz gehört Ihnen nicht, und Flur, Hof und Eingang sind Gemeinschaftsflächen.

Innerhalb der Wohnung

In den eigenen vier Wänden dürfen Sie filmen. Zustimmung brauchen Sie von allen, die regelmäßig erfasst werden – Mitbewohnerinnen, Pflegekräfte, Reinigungspersonal. Eine Kamera, die durch die geöffnete Wohnungstür ins Treppenhaus filmt, geht dagegen zu weit.

Außenmontage

Jede Bohrung in Fassade, Rahmen oder Balkonbrüstung ist ein Eingriff in die Mietsache und braucht die Zustimmung der Vermieterseite – holen Sie sie schriftlich ein. Ohne Zustimmung riskieren Sie Rückbau und Schadensersatz.

Gemeinschaftsflächen

Treppenhaus, Hof, Tiefgarage und Eingangsbereich dürfen nicht ohne Weiteres erfasst werden. Hier gilt derselbe Grundsatz wie beim Nachbargrundstück: Andere Bewohner müssen sich frei bewegen können, ohne dauerhaft gefilmt zu werden.

Balkon und Terrasse

Ihr Balkon gehört zum Mietgebrauch, Sie dürfen ihn also grundsätzlich erfassen. Achten Sie darauf, dass weder Nachbarbalkone noch der Hof im Bild sind – bei den üblichen Abständen ist das die eigentliche Schwierigkeit. Nutzen Sie Privatzonen großzügig.

Video-Türklingel

Eine Klingel mit Kamera an einer Wohnungstür im Mehrfamilienhaus erfasst zwangsläufig das Treppenhaus. Zulässig ist sie am ehesten, wenn sie ausschließlich beim Klingeln auslöst und nur den unmittelbaren Türbereich zeigt. Klären Sie das vorab mit der Vermieterseite.

Der allgemeine Rahmen steht unter Ist eine Überwachungskamera am Haus erlaubt und Nachbarn und DSGVO.

Die Zustimmung richtig einholen

Formulieren Sie die Anfrage konkret. Eine allgemeine Bitte um „eine Kamera” wird häufiger abgelehnt als ein präziser Vorschlag:

  • Welches Gerät, welche Bauform, welche Befestigung
  • Welcher Bereich wird erfasst, welcher wird maskiert
  • Ob Bohrungen nötig sind und wie der Rückbau aussieht
  • Wie lange Aufnahmen gespeichert werden

Legen Sie einen Screenshot des geplanten Bildausschnitts bei. Das nimmt der Diskussion die Grundlage.

Alternativen ohne Eingriff in die Bausubstanz

Wenn eine Bohrung nicht infrage kommt, gibt es Lösungen, die ohne auskommen:

  • Kameras auf Ständer oder mit Klemmhalterung innen am Fenster – mit dem Nachteil, dass Reflexionen im Glas das Nachtbild ruinieren.
  • Akkukameras mit Magnethalterung an vorhandenen Metallflächen.
  • Innenkamera mit Blick auf die Wohnungstür von innen, was rechtlich unproblematisch ist, solange nur die eigene Wohnung im Bild ist.

Wenn die Zustimmung fehlt

Eine ohne Erlaubnis montierte Kamera kann zu Rückbauforderung, Schadensersatz und im Wiederholungsfall zu Problemen mit dem Mietverhältnis führen. Das Risiko steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Türspion-Kameras

Digitale Türspione ersetzen den vorhandenen Spion und brauchen keine Bohrung in die Wand – aber eine Veränderung an der Wohnungstür. Auch das ist zustimmungspflichtig, wird aber häufiger genehmigt, weil der Rückbau trivial ist.

Die Aufzeichnung sollte anlassbezogen erfolgen, also beim Klingeln, nicht dauerhaft. Der rechtliche Rahmen steht unter Nachbarn und DSGVO.

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